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Mal wieder Umgang

Das Oberlandesgericht musste sich mit der Frage beschäftigen, wie viel Umgang ein leiblicher Vater haben sollte, der sein Kind, dass schon seit vielen Jahren in einer Pflegefamilie lebt, noch niemals gesehen hat. Ein Fall, dem jedem Pflegekind passieren kann: Der leibliche Vater meldet sich plötzlich. Das Jugendamt hatte dem leiblichen Vater hier vier Kontakte im Jahr á einer Stunde in Begleitung zugebilligt. „Das reicht“ hatte auch das zuständige Familiengericht gesagt. Das Oberlandesgericht Hamm hat zunächst bemerkenswerte (und kluge) Ausführungen zu den typischen Bindungen eines Pflegekindes gemacht. Dort heißt es unter anderem:

Besteht ein Pflegeverhältnis über einen längeren Zeitraum, entwickelt sich daraus gerade bei Inobhutnahme von Kleinkindern eine Beziehung, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält.

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Erklärung des Petitionsausschusses

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Heraufsetzung der Höchstaltersgrenze für Adoptionsbewerber. Während seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer öffentlichen Petition der interministeriellen Arbeitsgemeinschaft Adoption bei der Bundesregierung als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Der Petent fordert in seiner Eingabe unter anderem, die Höchstaltersgrenze des älteren Ehegatten der Adoptionsbewerber auf 45 bis 50 Jahre heraufzusetzen, um auch älteren Ehepaaren die Adoption zu ermöglichen. Zur Begründung führt der Petent an, dass dadurch ungewollt kinderlose Paare leichter zu einem Kind kommen und Abtreibungen besser vermieden werden könnten. Weiterlesen »

Ein junges Paar hatte sich für die Aufnahme eines Pflegekindes beworben. Er war IT-Techniker, sie Verwaltungsangestellte in einem Großen Krankenhaus. Nun stand eine Vermittlung kurz bevor. Die Pflegemutter meinte nun, sofort einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Chef schließen zu müssen, um sich voll und ganz dem kleinen Pflegekind widmen zu können. Aufhebungsvertrag? Muss das sein? Mit dieser Frage kamen beide zu mir als Anwalt. Weiterlesen »

Neue Zahlen 2011

(9) Statistisches Bundesamt: Hilfen zur Erziehung überwiegend für Kinder

Im Jahr 2010 haben rund 367.000 Kinder bis 13 Jahre in Deutschland eine erzieherische Hilfe durch das Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle neu begonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltkindertags am 20. September 2011 weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von knapp 71 Prozent an allen Hilfen zur Erziehung.

Insgesamt begannen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im vergangenen Jahr rund 519.000 erzieherische Unterstützungen.
Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit gut 66 Prozent die Erziehungsberatung – insgesamt 314.000 junge Menschen nahmen sie im Jahr 2010 neu in Anspruch. Dabei wurden knapp drei Viertel (74 Prozent) dieser Beratungen von Kindern begonnen (rund 231.000 Fälle). 61.000 Erziehungsberatungen (19 Prozent) gewährten die Beratungsstellen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Junge Erwachsene unter 27 Jahren nahmen rund 22.000 beziehungsweise 7 Prozent der Beratungen neu in Anspruch. Weiterlesen »

Irgendwo weit weg

Irgendwo weit weg, in „Süddeutschland“ durfte ich mal wieder erleben, wie es früher war. „Pflegekinder haben nun mal das Schicksal, nie zu wissen, wo sie dauerhaft hingehören“. Wie bitte? Welcher alte Familienrichter hat da denn lange kein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gelesen. „Für jedes Kind ist es lebenswichtig immer die Chance zu haben, bei den leiblichen Eltern zu leben“. Oje, Oh je, jetzt wird’s kritisch. „Darum ist jedes Pflegeverhältnis immer nur auf Zeit angelegt. Das Ziel ist immer die schnellstmögliche Rückführung zu den leiblichen Eltern“.

Jetzt reicht es mir aber. Wer erzählt so einen Quatsch. Kein Familienrichter. Auch kein Jugendamt. Nein, der leibhaftige komplette Senat eines mir bis dahin völlig fremden Oberlandesgerichts. Der kleine Harald (Name natürlich geändert) lebte schon seit über drei Jahren bei seinen Pflegeeltern. Inzwischen war er sechs Jahre alt. Seine Eltern konnten sich nicht um ihn kümmern. Sie mussten erstmal ihre Drogensucht Weiterlesen »

Für Adoptionsakten gibt es eine bundesgesetzliche Regelung im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 AdVermiG sind Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten), gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren.
Bei Pflegekinderakten stellt sich die Situation schwieriger dar. Jugendhilfe ist eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Jede Gebietskörperschaft hat das Recht auf eigene Regelungen, soweit Gesetze keine konkreten Vorgaben beinhalten.

Beispiel Bremen
Eine Landesregelung zur Aufbewahrung von Akten gibt es im Land Bremen Weiterlesen »

Nicht selten leiden Pflegekinder erheblich darunter, dass sie den Familiennamen der Herkunftsfamilie und nicht den ihrer Pflegeeltern tragen. Während Pflegekinder, die adoptiert werden, ganz unproblematisch den Namen ihrer „neuen“ Familie erhalten, sind in den sonstigen Fällen besondere Voraussetzungen zu beachten. Wie und in welchen Fällen ein Pflegekind den Familiennamen seiner Pflegeeltern annehmen kann, soll im Folgenden untersucht werden.

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann gem. § 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) grundsätzlich auf Antrag geändert werden. Dies ist allerdings nur dann zulässig, Weiterlesen »

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2011 das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) beschlossen. Ziel des Gesetzes soll es sein, Kinder durch Prävention und Intervention besser vor Vernachlässigung und Gewalt zu schützen. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2012.

Das Bundeskinderschutzgesetz umfasst die Einführung eines Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie die Änderung von Vorschriften des SGB VIII, des SGB IX und des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Es stützt sich aus Sicht des Bundesfamilienministeriums auf vier Eckpfeiler.

1. Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke

Das Gesetz soll Weiterlesen »

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linken (alle in der Opposition) haben einen gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Kinderrechte mit Leben füllen – Kinderkommission des Niedersächsischen Landtags einrichten“ (LT-Drs. 16/3418) eingebracht. Sie schlagen die Einrichtung einer Kinderkommission zum 1. Juli 2011 vor. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP halten dagegen einen Kinderschutzbeauftragten für ausreichend.

Die Kinderkommission soll die Aufgabe haben, sich durch Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen und öffentliche Äußerungen für die Interessen der Kinder, die in Niedersachsen leben, einzusetzen. Ihr Aufgabenbereich Weiterlesen »

I. Problemstellung

Sind junge Menschen im Rahmen von Leistungen nach dem SGB VIII bei Pflegepersonen untergebracht, gehört gem. § 39 SGB VIII zur Leistung auch die Sicherstellung ihres notwendigen Unterhalts. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)[1] zum 01.10.2005 umfassen die laufenden Leistungen zum notwendigen Unterhalt gem. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson.

In diesem Zusammenhang soll in Bezug auf die Beiträge zur Unfallversicherung untersucht werden, ob sie für jede Pflegeperson oder nur einmal pro Pflegekind zu erstatten sind (II.), bis zu welcher Höhe (III.) und welchen Inhalt die Unfallversicherung haben darf, um erstattungsfähig zu sein (IV.).

II. Pro Pflegeperson oder pro Pflegekind?

Die laufenden Leistungen zum notwendigen Unterhalt nach § 39 SGB VIII werden grundsätzlich kindbezogen gewährt, fallen also je untergebrachten Menschen an. Dagegen dienen die Aufwendungen der Pflegepersonen für Beiträge zur Unfallversicherung der Sicherung der Pflegepersonen gegen Risiken und betreffen nicht den unmittelbaren Bedarf des Pflegekindes[2]. Weiterlesen »

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