18. Februar 2015 von Pflegekinderrecht
Liebe Leser, Follower und Interessierte,
aus Datenschutzgründen zieht der Pflegekinderrecht-Blog auf eine neue Web-Adresse, deren Server in Deutschland liegen, um.
Unter dieser Adresse können Sie ab sofort die aktuellen Beiträge finden:
http://pflegekinderrecht.die-rechtsanwaelte.com/
Der Blog auf dieser Adresse wird daher NICHT weitergeführt, bleibt aber vorerst noch bestehen.
Es können daher auch neue Kommentare nur beantwortet werden, wenn sie im neuen Blog gepostet werden.
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10. Februar 2015 von Pflegekinderrecht
Im Moment wabern sieben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema elterliche Sorge durch die Fachwelt. Richter/innen der Familiengerichte verweisen auf eine „neue Rechtsprechung“. Die elterliche Sorge der leiblichen Eltern habe wieder mehr Bedeutung. Rückführungen seien nun leichter möglich. Pflegekinder haben dadurch keinen dauerhaften Bestand mehr. Auch Pflegeeltern sind verunsichert. Jugendämter versuchen unter Verweis auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch aggressiver Umgangswünsche der leiblichen Eltern durchzusetzen.
Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 sieben Entscheidungen getroffen, die sich mit der elterlichen Sorge leiblicher Eltern beschäftigen. In allen sieben Fällen wurden Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte mit der Maßgabe aufgehoben, sich noch einmal ganz genau zu überlegen, ob hier wirklich ein Entzug der elterlichen Sorge angezeigt war.
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26. Januar 2015 von Pflegekinderrecht
Familie Z. hat drei Pflegekinder: Nele, Fenja und Antonia. Alle drei leben schon seit vielen Jahren in der Familie. Kontakt zur Herkunftsfamilie gibt es bei allen drei nicht. Alles ist gut. Der Kontakt zum Jugendamt konnte besser nicht sein. Man versteht sich, schließlich ist man sich in allem einig. Die Pflegeeltern haben inzwischen sogar die Vormundschaft für alle drei Kinder bekommen, und das Jugendamt hat nichts dagegen.
Dennoch. Es führte kein Weg daran vorbei: Es musste mal wieder ein Hausbesuch gemacht werden.
Wie die Geschichte weitergeht und wieso ein Aschenbecher der Familie dabei eine große Rolle spielte erfahren Sie hier:
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21. Januar 2015 von Pflegekinderrecht
Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht gemäß § 1632 Abs. 4 BGB von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde.
Der Zeitbegriff ist nicht absolut, sondern kinderpsychologisch zu verstehen und muss sich am kindlichen Zeitbefinden, insbesondere der Erlebnisverarbeitung von Kindern, orientieren. Maßgeblich ist insoweit, ob das Kind in der Pflegezeit seine Bezugswelt in der Pflegefamilie gefunden hat.
Es ist letztlich entscheidend die Frage aufzuklären, ob und wie lange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet wäre.
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16. Januar 2015 von Pflegekinderrecht
Die (sozialpädagogische und psychologische) Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) ist nicht leicht. Die jungen Leute kommen aus vielen verschiedenen Ländern. Sie sprechen oft völlig unbekannte Sprachen und wenn, nur gebrochenes englisch. Sie sind größtenteils auf sich alleine gestellt. Sie orientieren sich an Adressen unbekannter Personen oder an Treffen von Menschen aus ihrer Region, denen es ähnlich geht. Sie sind eigentlich alle durch Ereignisse in ihrer Heimat und vor allem die oft monatelange Flucht traumatisiert. Die meisten sind emotional deutlich jünger als es ihr Alter aussagt. Das wahre Alter ist oft unbekannt. Viele wissen selbst nicht so genau, wann sie geboren sind, Urkunden sind in der Regel nicht vorhanden.
Die Anforderungen an diese Pflegefamilien sind daher immens.
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9. Januar 2015 von Pflegekinderrecht
Neulich im Amtsgericht. Der leiblichen, alleinsorgeberechtigten Mutter waren Teile der elterlichen Sorge entzogen und dem Jugendamt als Amtspfleger übertragen worden. Und zwar die Teilbereiche Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und das Recht Anträge nach dem SGB VIII zu stellen. So weit so gut. Nachdem das Kind seit mehr als sieben Jahren, praktisch von Geburt an bei den Pflegeeltern lebte, stellten diese (endlich) den Antrag, die Pflegschaft auf sie als Einzelpersonen zu übertragen.
Ob dies nach dieser langen Zeit überhaupt noch möglich ist und wie die Gerichte solche Situationen behandeln erfahren Sie hier:
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2. Januar 2015 von Pflegekinderrecht
Wenn sorgeberechtigte Eltern die Ausübung der elterlichen Sorge auf die Pflegeeltern (freiwillig) übertragen wollen, ist das möglich. Zuständig ist das Familiengericht. Lebt ein Kind längere Zeit in einer Pflegefamilie kann die Ausübung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des Gerichts auf die Pflegeeltern übertragen werden. Rechtsgrundlage dafür ist § 1630 Abs. 3 BGB.
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25. Dezember 2014 von Pflegekinderrecht
Pflegeeltern müssen manchmal einen Anwalt beauftragen. Wenn sie einen Verbleibensantrag stellen, sich in einem Sorgerechtsverfahren beteiligen, einen Umgangsantrag abwehren, ein erhöhtes Pflegegeld erstreiten wollen oder beantragen, dass ihnen die Vormundschaft übertragen wird. Kosten, die nicht unerheblich sein können.
Ob diese Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ in der privaten Steuerklärung berücksichtigt werden können, ist eine schwierige und nur uneindeutig zu beantwortende Frage.
Hier erfahren Sie mehr:
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19. Dezember 2014 von Pflegekinderrecht
(Text zur Verfügung gestellt von Institut für Vollzeitpflege und Adoption (IVA) e.V. – KomJu 3-2014)
Im Rahmen einer vom 23.3. – 02.04.2014 durch England führenden Studienreise hatte ich die Möglichkeit das Kooperationsprojekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ und daraus resultierende aktuelle Forschungsergebnisse vorzustellen und mit hochkarätigen Kollegen aus der englischen Forschungsszene zu diskutieren, die ebenfalls zu unterschiedlichen Themen der Hilfen zur Erziehung arbeiten.
Dabei konnte ich, wie erwartet, thematische Ähnlichkeiten der Pflegekinderhilfe in England feststellen, aber auch eine ganze Reihe von interessanten Unterschieden. Diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede möchte ich im folgenden Text kurz vorstellen, weil dadurch nach meinem Eindruck ein reflektierender Blick auf die eigene Tätigkeit und die bestehende Situation in Deutschland (Standards, Grundsätze, vorherrschende Überzeugungen etc.) möglich wird, der über den nationalen Tellerrand herausragt.
Welche Unterschiede sich zwischen den Rechtssystemen finden und wie sie sich auswirken erfahren Sie hier:
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10. Dezember 2014 von Pflegekinderrecht
Folgender Fall: Die leibliche Mutter hatte das alleinige elterliche Sorgerecht. Sie war mit dem Vater bei der Geburt nicht verheiratet. Eine Sorgeerklärung hat sie nicht unterschrieben. Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf einen Vormund übertragen. Das Kind lebt in einer Pflegefamilie. Damit ist die leibliche Mutter auch einverstanden. Der leibliche Vater , der nie das Sorgerecht oder Teile davon hatte, aber nicht. Er will das Kind bei sich zu Hause, zusammen mit seiner Mutter betreuen und versorgen. Er wendet sich mit seinem Wunsch auf Herausgabe des Kindes an das Jugendamt. Dort wird der Wunsch des Vaters grundsätzlich unterstützt, es müsse aber noch geklärt werden, wie die Betreuung des Kindes dort tatsächlich sichergestellt werden solle. Der Amtsvormund hält das Kind in der Pflegefamilie zwar für gut versorgt, unterstützt aber auch den Wunsch des Vaters, sein leibliches Kind zu sich zu holen. Der Vater wird immer drängender und verlangt fast täglich vom Jugendamt und von den Pflegeeltern die Herausgabe des Kindes. Daraufhin stellen die Pflegeeltern einen Antrag auf Erlass einer Verbleibensanordnung. Diese wird auch vom zuständigen Amtsgericht erlassen. Obwohl der Herausgabeberechtigte, der Amtsvormund, gar nicht die Herausgabe verlangt hat. Jedenfalls geht der leibliche Vater in die Beschwerde. Und nimmt sie kurz darauf wieder zurück. Nachdem das Oberlandesgericht ihn darauf hingewiesen hat, dass er gar nicht beschwerdebefugt ist.
Wie die Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten Vaters rechtlich zu bewerten ist finden Sie hier:
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