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Archive for August 2010

Das Landgericht hat Hannover hat zur Frage der Vormundschaft für Pflegeeltern einen Beschluss gefasst, dem eigentlich nichts mehr hinzuzufügen ist:

Die Pflegeltern waren zum Vormund der Kinder zu bestellen. Das Gericht hat das Jugendamt als (Amts-) Vormund zu entlassen und einen anderen Vormund zu bestellen, wenn dies dem Wohl des Mündels dient und eine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist. Es kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlich einzeln zum Vormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Daraus ergibt sich eine eindeutige gesetzliche Rangfolge zu Gunsten natürlicher Personen, die Bestellung des Jugendamtes ist die Ausnahme. (mehr …)

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Leon (Name geändert) wurde im Alter von drei Monaten in einem Hausflur gefunden. Die Mutter war um die Häuser gezogen, der Vater hatte in der Zwischenzeit die Wohnung verwüstet. Eine Nachbarin rettete das Kind, legte es im Hausflur ab – und legte sich wieder hin. Einige Zeit später kam Leon dann endlich zu Pflegeeltern. Da, wo er nach Meinung des Jugendamtes schon von Anfang an hingehört hätte. Denn schließlich hatte die drogenabhängige Mutter während der Schwangerschaft 3x versucht, sich das Leben zu nehmen, hat geraucht und getrunken und hat schon drei Kinder gegen ihren Willen verloren. Aber die Ärzte wollten ihr noch eine Chance geben. Jetzt geht es Leon gut. Ein fröhliches Kerlchen. Die Mutter hat sich nie wieder gemeldet. Nur der Vater. Der wollte Kontakt. (mehr …)

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Lena (Name geändert) kam aus dem Kongo. Dort ist sie geboren. Ihre Eltern sagen im April 1992. Das mussten sie sagen. Damals. Sonst hätte man ihnen ihre Tochter weggenommen. Dachten sie. Denn in Wirklichkeit war Lena erst zwei Jahre später, im April 1994 geboren. Egal. Nun war Lena in Deutschland. Sie lebte, liebte und litt hier. Wie alle jungen Mädchen in ihrem Alter. Irgendwann gingen ihre Eltern zurück in den Kongo. Lena kam zu Pflegeeltern. Dort ging es ihr gut. Die Pflegeeltern bekamen sogar die Vormundschaft für Lena übertragen. Einige Monate vor Lenas 18tem Geburtstag teilte das Jugendamt mit, dass man die Erziehungshilfe in Form der Vollzeitpflege einstellen werde. Nun käme Lena alleine im Leben zurecht. Das wollten Lena und ihre Pflegeeltern nicht akzeptieren. (mehr …)

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Junge volljährige Pflegekinder haben grundsätzlich auch dann einen Rechtsanspruch darauf, Volljährigenhilfe als Fortsetzungshilfe gewährt zu bekommen, wenn eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme weder begonnen wurde noch angestrebt wird. Die Verselbstständigung im Rahmen der zu prüfenden Erziehungshilfe kann, muss aber nicht, einen eigenen Haushalt bedeuten.

Keine Voraussetzung für die Gewährung der Volljährigenhilfe ist, dass bei Abschluss der Volljährigenhilfe der Prozess

der Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen und die Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung ohne jede Fremdhilfe erreicht sein muss.

Ist Volljährigenhilfe als Fortsetzungshilfe zu gewähren, bleibt der örtliche Träger zuständig, der bis zum Eintritt in die Volljährigkeit zuständig war.

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ab sofort alle Väter, ob sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet waren oder nicht, beantragen können, dass sie das Sorgerecht für das Kind bekommen. Das war bislang nicht so. Bislang war es so, dass nur dann wenn man mit der Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet war, nach der Trennung beim Familiengericht prüfen lassen konnte, ob das Kind besser beim Vater oder besser bei der Mutter lebt. Das konnten Väter, früher die nichtehelichen Väter, die bei der Geburt des Kindes mit der Mutter nicht verheiratet waren, bislang nicht. Diese konnten nur dann das Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter bekommen, wenn die Mutter nicht erziehungsgeeignet ist und der Vater besser erziehungsgeeignet ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat dadurch eine ganz deutliche Veränderung der sorgerechtlichen Situation in Deutschland geschaffen. (mehr …)

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Die Jugend- und Familienminister der Bundesländer (JFMK) haben auf ihrer Konferenz im Juli 2010 in Schwerin über das zukünftige Vorgehen in der Kinder- und Jugendpolitik und hier vor allem im Bereich des Pflegekinderwesens gesprochen. Dabei kam der folgende Beschluss heraus: (mehr …)

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