Das Landgericht hat Hannover hat zur Frage der Vormundschaft für Pflegeeltern einen Beschluss gefasst, dem eigentlich nichts mehr hinzuzufügen ist:
Die Pflegeltern waren zum Vormund der Kinder zu bestellen. Das Gericht hat das Jugendamt als (Amts-) Vormund zu entlassen und einen anderen Vormund zu bestellen, wenn dies dem Wohl des Mündels dient und eine andere als Vormund geeignete Person vorhanden ist. Es kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden, wenn eine als ehrenamtlich einzeln zum Vormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Daraus ergibt sich eine eindeutige gesetzliche Rangfolge zu Gunsten natürlicher Personen, die Bestellung des Jugendamtes ist die Ausnahme. (mehr …)