Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Außerdem sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden. In seinen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen setzt sich der Deutsche Verein dafür ein, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwandes sowie die Kosten für Pflege und Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen um 0,9 Prozent zu steigern. (mehr …)
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Pflegeeltern sollen mehr Geld erhalten
Posted in Pflegegeld, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, tagged Erziehung, Pauschalbetrag, Pflegeeltern, Pflegegeld, Pflegekind, Unfallversicherung, Vollzeitpflege on 7. Oktober 2010| Leave a Comment »
Anrechnung Pflegegeld auf Hartz IV
Posted in Gerichtsurteil, Pflegegeld, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Veröffentlichung, tagged Anrechnung, Einkommen, Hartz IV, Pflegegeld, Pflegekind, Vollzeitpflege on 17. September 2010| 17 Comments »
Sind junge Menschen im Rahmen von Leistungen nach dem SGB VIII bei Pflegepersonen untergebracht, gehört gem. § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zur Leistung auch die Sicherstellung ihres notwendigen Unterhalts. Dieser umfasst gem. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen.
Zu untersuchen ist in diesem Zusammenhang, ob Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege nach §§ 33, 39 SGB VIII auf Leistungen nach dem SGB II – ggf. nur teilweise – angerechnet werden kann. (mehr …)
Anrechnung Pflegegeld
Posted in Gerichtsurteil, Pflegegeld, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, tagged Anrechnung, Einkommen, Kosten, Pflegegeld, Pflegekind, Verfahrenskosten on 13. September 2010| Leave a Comment »
Wer Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt, muss angeben was er ansonsten für Einkünfte hat. Angerechnet wird aber nicht jedes Einkommen. So hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, das Pflegegeld nur insoweit als Einkommen zu berücksichtigen ist, soweit es ein Entgelt für den mit der Betreuung der Erziehung verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand darstellt. Die darüber hinaus gehenden Beträge für den Sachaufwand stellen dem gegenüber einen Bedarf des Kindes dar und sind nicht dem Einkommen der Pflegepersonen zu zuschlagen. (mehr …)
Pflegegeld für Volljährige
Posted in Pflegegeld, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, tagged Pflegegeld, Pflegekind, Volljährig, Volljährigenhilfe on 10. August 2010| Leave a Comment »
Junge volljährige Pflegekinder haben grundsätzlich auch dann einen Rechtsanspruch darauf, Volljährigenhilfe als Fortsetzungshilfe gewährt zu bekommen, wenn eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme weder begonnen wurde noch angestrebt wird. Die Verselbstständigung im Rahmen der zu prüfenden Erziehungshilfe kann, muss aber nicht, einen eigenen Haushalt bedeuten.
Keine Voraussetzung für die Gewährung der Volljährigenhilfe ist, dass bei Abschluss der Volljährigenhilfe der Prozess
der Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen und die Fähigkeit zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung ohne jede Fremdhilfe erreicht sein muss.
Ist Volljährigenhilfe als Fortsetzungshilfe zu gewähren, bleibt der örtliche Träger zuständig, der bis zum Eintritt in die Volljährigkeit zuständig war.
Pflegegeld und sonstige finanzielle Leistungen
Posted in Finanzen, Gerichtsurteil, Pflegegeld, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, tagged Gerichtsurteil, Pflegegeld, Pflegekind on 26. Juli 2010| Leave a Comment »
Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII ist eine Leistung für die Herkunftseltern. Sie wird erbracht von den Jugendämtern, die mit der Durchführung Pflegeeltern beauftragen. Das Jugendamt geht mit der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zugleich die Verpflichtung ein, den Unterhalt des Kindes in dieser Familie zu gewährleisten und sicherzustellen. Für beide Aufgaben (Leistungserbringung + Sicherstellung Lebensunterhalt) erhalten die Pflegeeltern ein Pflegegeld für ihr Pflegekind nach § 39 SGB VIII. Dieses ist jedoch untrennbar mit der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII verbunden. Endet diese Hilfe, endet auch der Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld.
Das Pflegegeld setzt sich aus zwei Elementen zusammen:
- aus dem materiellen Teil, der der Unterhaltssicherung des Kindes dient,
- aus dem so genannten Erziehungsgeld, das den Pflegeeltern für ihre erzieherische Arbeit zusteht. (mehr …)
Urteil: Kind lebt bei der Tante – Recht auf Pflegegeld?
Posted in Gerichtsurteil, tagged Gerichtsurteil, OVG Bremen, Pflegegeld, Pflegekind, Urteil, Verwandtschaft on 5. Juli 2010| Leave a Comment »
Das OVG Bremen hatte über das Pflegegeld für ein Kind zu entscheiden, dass bei seiner Tante lebt, nachdem seine Mutter gestorben war. Das Jugendamt hatte es zunächst abgelehnt, überhaupt Pflegegeld zu bezahlen. Das sei nicht notwendig, da das Kind ja bei Verwandten leben würde. Die müssten sich unentgeltlich um das Kind kümmern. Da das Kind zudem weder auffällig noch schwierig sei, bestehe gar Erziehungshilfebedarf. Der Fall sei schlicht kein Fall für das Jugendamt. (mehr …)